Vertragsbedingungen / Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Hotel-/Hostelaufnahmevertrag 

„Hostel Gleisbett“ Hans-Witten Str. 31 09456 Annaberg-Buchholz für die imogens GmbH Sitz:

Barbara-Uthmann-Platz 5 09456 Annaberg-Buchholz

§ 1 Grundsätze und Geltungsbereich

  1. Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen der imogens GmbH und deren Kunden gemeinsam mit der Hausordnung des Hotel Gleisbett, die hier zum Download bereit steht: www.hostelgleisbett.com Die Hausordnung ist somit ausdrücklich in den Vertragsschluss einbezogen. Besonders sind das dort aufgeführte Rauchverbot und die resultierenden Vertragsstrafen zu beachten.
  2. Diese AGB gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen und Hostelzimmern zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Lieferungen und Leistungen der imogens GmbH.
  3. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der imogens GmBh.
  4. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
  5. Alleinreisende minderjährige Gäste unter 14 Jahren können nicht beherbergt werden. Minderjährige Alleinreisende Gäste ab einem Alter von 14 Jahren benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung von Eltern/Erziehungsberechtigten sowie einen geeigneten Nachweis der Authentizität. Wir empfehlen dringend die vorherige Absprache mit unserer Reservierungsabteilung, u. a. da in der Regel eine geschlechtsgemischte Unterbringung stattfindet.

§ 2 Vertragsabschluss, -partner, Verjährung

  1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die imogens GmbH zustande. Der imogens GmbH steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
  2. Vertragspartner sind die imogens GmbH und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er der imogens GmbH als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotel-/Hostelaufnahmevertrag, sofern der imogens GmbH eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
  3. Alle Ansprüche gegen die imogens GmbH verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der imogens GmbH beruhen.

§ 3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung, Gebühren

  1. Die imogens GmbH ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der imogens GmbH zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der imogens GmbH an Dritte.
  1. Die Preise schließen die gültige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Erhöht sich die Mehrwertsteuer, so kann die imogens GmbH den vertraglich vereinbarten Preis auf die Erhöhung anpassen. Gleiches gilt für die Einführung oder Erhöhung von Steuern und Abgaben, die sich unmittelbar auf die Übernachtung beziehen. Die Preise können von der imogens GmbH ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, Leistung der imogens GmbH oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und die imogens GmbH dem zustimmt.
  2. Rechnungen der imogens GmbH ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu zahlen. Die imogens GmbH ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die imogens GmbH berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Der imogens GmbH bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
  3. Der Übernachtungspreis ist bei Kurzaufenthalt bis zu fünf Tagen bei  Anreise fällig.
  4. Die imogens GmbH ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. 
  5. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber der imogens GmbH aufrechnen oder mindern.
  6. Zahlung auf Rechnung ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der imogens GmbH und gegen Vorlage einer Kostenübernahme möglich.
  7. Mögliche Bankgebühren gehen zu Lasten des Kunden.

§ 4 Rücktritt des Kunden vom Vertrag

  1. Die imogens GmbH räumt dem Kunden grundsätzlich das Recht ein, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nicht für als „nicht stornierbar“ gekennzeichnete Sondertarife. Die genauen Konditionen werden im Folgenden aufgeführt:

§ 4a Individualreisende (weniger als 10 Personen):

  1. Abbestellung, Stornierung, Nichtinanspruchnahme der Leistungen der imogens GmbH für direkte Buchungen durch den Endkunden bei der imogens GmbH gilt: Soweit nicht anders vereinbart, kann die Buchung bis 14:00 Uhr des 14 Tage vor dem Anreisetag liegenden Tages kostenfrei storniert werden (siehe auch §6, Absatz 2). Danach werden bis 24 Stunden vor dem Anreisetag 50% des Zimmerpreises fällig. Ab 14 Uhr des Tages vor der Anreise ist der volle Preis fällig. Rabatte, Specials oder Sonderangebote sind, sofern nicht anders vereinbart, nicht stornierbar.  Eine Rückerstattung findet hier nicht statt, der Abzug für ersparte Aufwendungen ist im verbilligten Preis bereits berücksichtigt. Die imogens GmbH empfiehlt dem Kunden eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Für Buchungen über Dritte (z. B. Reiseveranstalter) gelten die dort veröffentlichten Stornobedingungen.

§ 4b Gruppen (ab 10 Personen):

  1. Abbestellung, Stornierung, Nichtinanspruchnahme der Leistungen der imogens GmbH Stornofristen: Soweit im Vertrag nicht gesondert vereinbart, gelten folgende Stornofristen:

Gruppen ab 10* Personen:

– bis 4 Wochen vor Anreise kostenfrei

– bis 2 Wochen vor Anreise 50 % des vereinbarten Gesamtpreises

– bis 8 Tage vor Anreise 75 % des vereinbarten Gesamtpreises

– ab dem 7. Tag vor Anreise 90 % des vereinbarten Gesamtpreises

Gruppen ab 20* Personen:

– bis 8 Wochen vor Anreise kostenfrei

– bis 2 Wochen vor Anreise 50 % des vereinbarten Gesamtpreises

– bis 8 Tage vor Anreise 75 % des vereinbarten Gesamtpreises

– ab dem 7. Tag vor Anreise 90 % des vereinbarten Gesamtpreises

*Ausschlaggebend ist die maximale Personenzahl im Buchungsverlauf.

§ 4c Tagungsleistungen:

  1. Abbestellung, Stornierung, Nichtinanspruchnahme der Leistungen der imogens GmbH

– bis 7 Tage vor Inanspruchnahme kostenfrei

– 6 bis 2 Tage vor Inanspruchnahme 30 % des vereinbarten Gesamtpreises

– ab 1 Tag vor Inanspruchnahme 60 % des vereinbarten Gesamtpreises

Die Stornoberechnung für ggf. gleichzeitig gebuchte Zimmer bleibt hiervon unberührt.

  1. Ein Rücktritt des Kunden vom mit der imogens GmbH geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Form und der schriftlichen Zustimmung der imogens GmbH. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung der imogens GmbH zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ihm ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
  2. Sofern zwischen der imogens GmbH und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadenersatzansprüche der imogens GmbH auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der imogens GmbH ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Abs. 1, Satz 3 vorliegt.
  3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat die imogens GmbH die Einnahme aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
  4. Der imogens GmbH steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalisieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90 % des vertraglich vereinbarten Preises zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

Die imogens GmbH empfiehlt dem Kunden eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen

§ 5 Rücktritt der imogens GmbH

  1. Wird eine vereinbarte oder gemäß §3 Abs. 6 der vorliegenden AGB verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von der imogens GmbH gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist die imogens GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der imogens GmbH steht es frei, danach eine Stornorechnung gemäß §4, Abs. 1 zu stellen. Gleichfalls ist die imogens GmbH zur Stornierung berechtigt, wenn Außenstände aus vorherigen Buchungen nach Mahnung nicht beglichen wurden.
  2. Ferner ist die imogens GmbH berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, z. B. falls höhere Gewalt oder andere von der imogens GmbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; imogens GmbH- eine Freigabe der Zimmer aufgrund behördlicher Anordnung nicht möglich ist, – Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Kunden oder des Zwecks gebucht werden, – die imogens GmbH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotel-/Hostelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Imogens GmbH in der Öffentlichkeit beeinträchtigen kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der imogens GmbH zuzurechnen ist, – ein Verstoß gegen §1 Abs. 3 der vorliegenden AGB gegeben ist.
  3. Bei berechtigtem Rücktritt der imogens GmbH entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

§ 6 Zimmerbereitstellung, -übergabe und –rückgabe

  1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
  2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung. Zimmer, die nicht im Voraus bezahlt wurden, werden bis 18 Uhr am vereinbarten Anreisetag für den Kunden frei gehalten. Danach besteht kein Freihalteanspruch des Kunden mehr. Bitte bei späterer Ankunft unbedingt das /Hostel Gleisbett in Kenntnis setzen.
  3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer des Hostels Gleisbett bis spätestens um 10 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die imogens GmbH auf Grund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18 Uhr 50 % des vollen Listenpreises in Rechnung stellen, ab 18 Uhr 100 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet.

§ 7 Haftung der imogens GmbH

  1. Die imogens GmbH haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die imogens GmbH die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der imogens GmbH beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der imogens GmbH beruhen. Einer Pflichtverletzung der imogens GmbH steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der imogens  GmbH auftreten, wird die imogens GmbH bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare

beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden geringzuhalten.

  1. Für eingebrachte Sachen haftet die imogens GmbH dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen; das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens 3.500,00 €, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu 800,00 €. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von 1.000,00 € im Hostelschliessfach aufbewahrt werden. Die imogens GmbH empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung nicht unverzüglich der imogens GmbH Anzeige macht. Für eine weitergehende Haftung der imogens GmbH gilt der vorstehende Abs. 1, Sätze 2 bis 4 entsprechend.
  2. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Die imogens GmbH übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch gegen Entgelt – die Nachsendung derselben. Vorstehender Abs. 1, Sätze 2 bis 4 gilt entsprechend.

§ 8 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser AGB für die Hotel- /Hostelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist das Hostel Gleisbett. Der Sitz der Imogens GmbH ist abweichend Barbara-Uthmann-Platz 5 09456 Annaberg-Buchholz.
  3. Ausschließlicher Gerichtstand – auch für Scheck und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der imogens GmbH. Sofern ein Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der imogens GmbH.
  4. Es gilt das Recht des Landes, in der die imogens GmbH ihren Sitz hat. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB für die Hotel-/Hostelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
  6. Die imogens GmbH distanziert sich in jeder Hinsicht von Diskriminierung, Radikalismus, Gewalt und Fremdenfeindlichkeit und behält sich vor, Menschen nicht zu beherbergen, die diese Distanz vermissen lassen.
  7. Die imogens GmbH weißt daraufhin das im Übernachtungspreis die Kosten für die Gästetaxe der Großen Kreisstadt Annaberg-Buchholz nicht enthalten sind.
  8. Die Gästetaxe ist vor Ort am Anreisetag im Hostel Gleisbett zu begleichen.

Letzte Änderung 10.01.2023